Das ist eine riskante Einstellung, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Angestellte und jeder vierte Arbeiter vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen. Meist trifft es Menschen im Alter zwischen 50 und 55 Jahren. Aber auch die Jüngeren sind nicht vor Berufsunfähigkeit gefeit: Knapp zehn Prozent der Fälle sind unter 40 Jahre.
Die Folgen sind fatal:
- Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben
- Sie können Ihren Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten. Es droht wirtschaftliche Not bis hin zum sozialen Abstieg
- Der Aufbau Ihrer Altersversorgung ist gefährdet
- Für Selbständige, Freiberufler und Hausfrauen ist die Situation noch dramatischer, denn hier existieren oftmals keine gesetzlichen Ansprüche
2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Cent mehr aus der Rentenkasse, wenn er noch als Nachtwächter arbeiten kann. Nur wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist lediglich teilweise erwerbsgemindert.
Dies führt zu Einkommenseinbußen, die sich auch noch im Rentenalter auswirken, da aus der schlechter bezahlten Arbeit niedrigere Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Für alle Arbeitnehmer ist es deshalb erforderlich, eine private Berufsunfähigkeits-versicherung (BUV) abzuschließen. Damit haben sie die Gewähr, dass sie einen Berufsschutz für ihren ausgeübten Beruf haben. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie wegen Krankheit, Unfall oder körperlichem Kräfteverfall ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können. Sie können nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden.
Liegt Berufsunfähigkeit vor, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Diese Rente läuft bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer. Diese wird in der Regel der normale Beginn der Altersrente sein. Ab diesem Zeitpunkt wäre man üblicherweise auch aus dem Berufsleben ausgeschieden und hätte keinen Einkommensverlust mehr wegen Berufsunfähigkeit ausgleichen müssen.
Aber nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbständigen ist eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu empfehlen. Bei der Höhe einer solchen Rente sollte man von der Versorgungslücke ausgehen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eintritt.
Als Versorgungslücke bezeichnet man die Differenz zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem Einkommen, dass man bei Berufsunfähigkeit hat. Dabei ist eine eventuelle Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Eine BU sollte schon bei Eintritt ins Berufsleben abgeschlossen werden, da hier die Versorgungslücke am größten ist und die mögliche Rentenbezugszeit am längsten ist.
Bei Beamten tritt an die Stelle der Berufsunfähigkeit die Dienstunfähigkeit. Sie können deshalb ausschließlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem ausgeübten Beruf, dem Gesundheitszustand, der vereinbarten Laufzeit und der Höhe der BU-Rente. Wer körperlich tätig ist, muss in der Regel mit höheren Beiträgen rechnen als reine Büroberufe. Bei körperlich Arbeitenden tritt erfahrungsgemäß eher Berufsunfähigkeit wegen Verschleißerscheinungen der Gelenke, der Wirbelsäule und der Muskulatur ein. In allen Berufen steigt die Gefahr frühzeitiger Berufsaufgabe durch Herz-Kreislauferkrankungen. Herzinfarkte, Schlaganfälle und Allergien verursachen immer mehr eine Frühverrentung.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Der Berufsunfähigkeitsschutz kann neben einer eigenständigen BUV auch als Zusatz in einer Lebens- oder Rentenversicherung als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) vereinbart werden. Hier wird im Versicherungsfall nicht nur eine BU – Rente gezahlt, sondern die Hauptversicherung wird auch beitragsfrei gestellt. Dies bedeutet, dass die Versicherung ohne eigene Beitragszahlung weiter geführt wird und bei Ablauf trotzdem in voller Höhe die vereinbarten Leistungen gewährt werden.
Ihre Vorteile auf einem Blick
- Übernahme der Beitragszahlungen für Ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Zahlung einer Rente für die gesamte versicherte Dauer der Berufsunfähigkeit
Leistungsumfang
Bei Berufsunfähigkeit - das heißt, Sie sind voraussichtlich länger als sechs Monate nicht in der Lage, Ihren bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben - sind wir für Sie da. Im Fall der Fälle erhalten Sie eine monatliche Rente, zum Beispiel bis zum Alter 65, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss bestimmen können: Maximal bis zu 80 Prozent des Nettoeinkommens. Darüber hinaus übernehmen wir die Beitragszahlung für Ihre Alters- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Dadurch entwickeln sich die Leistungen Ihrer Alters- und/oder Hinterbliebenenversorgung so, als hätten Sie selbst die Beiträge weiter gezahlt.
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Auch wenn Sie z.B. als Schüler, Student oder Hausfrau nicht in einem festen Arbeitsverhältnis tätig sind, sollten Sie Ihre Arbeitskraft absichern. Denn Ihre gesetzliche Versorgung ist völlig unzureichend. Wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder in Ihren Beruf zurückkehren wollen, tauschen Sie die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung einfach in eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung um.
Ihre Vorteile auf einem Blick
- Zahlung einer Rente für die gesamte versicherte Dauer der Erwerbsunfähigkeit
- Bei Erwerbsunfähigkeit Übernahme der Beitragszahlungen für die Alters- und Angehörigenversorgung
- Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar
Produktvorteile
Bereits mit geringen Beiträgen können Sie sich eine Grundversorgung verschaffen, und damit haben Sie für den Schlimmsten aller Fälle - nämlich dem vollständigen Verlust Ihrer Arbeitskraft - vorgesorgt. Leistungsumfang Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Tätigkeit am Arbeitsmarkt auszuüben, sichert Ihnen die Rentenzahlung aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung entgangenes Einkommen und damit Ihren Lebensstandard. Darüber hinaus entlasten wir Sie bei Erwerbsunfähigkeit zusätzlich mit der Übernahme der Beitragszahlung zu Ihrer Alters- oder Angehörigenversorgung.
Mit unserem Online-Rechner erhalten Sie weitere Informationen und können zudem Ihren Beitrag in Abhängigkeit der Versicherungssumme berechnen!