Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge. Wenn Sie sich für eine Basis-Rente entscheiden, werden Sie deshalb mit einem Sonderausgabenabzug von bis zu 20.000 EUR pro Jahr je steuerpflichtiger Person (bei Verheirateten bis zu 40.000 EUR gefördert.
Die Fakten:
Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge in eine lebenslange Rente
mit interessanten Steuervorteilen:
- Im Jahr 2009 können davon bereits 68 % vom steuerpfllichtigen Einkommen abgezogen werden.
- Dieser Anteil wird jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht und erreicht 100 % im Jahr 2025.
Folgende Anforderungen für die Förderung müssen erfüllt werden:
- lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Alter 60
- Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, vererbt, kapitalisiert oder veräußert werden
Zusätzliche Absicherungen für:
- den Fall einer Berufsunfähigkeit
- die Versorgung von Hinterbliebenen