Basisrente (Rürup-Rente)

Die private Altersversorgung mit Steuer-Spar-Effekt

Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge. Wenn Sie sich für eine Basis-Rente entscheiden, werden Sie deshalb mit einem Sonderausgabenabzug von bis zu 20.000 EUR pro Jahr je steuerpflichtiger Person (bei Verheirateten bis zu 40.000 EUR gefördert.

Die Fakten:

Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge in eine lebenslange Rente
mit interessanten Steuervorteilen:

  • Im Jahr 2009 können davon bereits 68 % vom steuerpfllichtigen Einkommen abgezogen werden.
  • Dieser Anteil wird jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht und erreicht 100 % im Jahr 2025.

Folgende Anforderungen für die Förderung müssen erfüllt werden:
  • lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Alter 60
  • Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, vererbt, kapitalisiert oder veräußert werden

Zusätzliche Absicherungen für:
  • den Fall einer Berufsunfähigkeit
  • die Versorgung von Hinterbliebenen

Gerne beraten wir Sie unverbindlich!

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